Förderfähig sind ausschließlich solche digitalen Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangebote, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Definition der adressierten Zielgruppe bzw. Zielgruppen und Beschreibung von Kontraindikationen
  • Gesundheitliche Aussagen und Informationen im digitalen Angebot entsprechen dem aktuellen Wissensstand und sind belegbar, z. B. "wer sich mehr bewegt, schützt sich damit vor einer bestimmten Erkrankung". Als Beleg gelten anerkannte Quellen; alle verwendeten Quellen sind anzugeben. Bei Darstellung von gesundheitlichen Informationen sollen die "Leitlinie evidenzbasierte Gesundheitsinformation"[1] sowie die "Gute Praxis Gesundheitsinformation"[2] beachtet werden.
  • Beschreibung der im Training eingesetzten Übungen, deren Ziele und der zur Zielerreichung verwendeten Techniken der Verhaltensänderung. Klar umschriebene, akzeptierte und wirksame Techniken zur Veränderung von Gesundheitsverhalten (Behavior Change Techniques, BCT) sind bei der Konzeption der digitalen Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangebote systematisch zu berücksichtigen[3] (z. B. www.bct-taxonomy.com). Dazu zählen z. B. das Setzen von Verhaltenszielen oder Ergebniszielen, die Anleitung zur Ausführung eines Verhaltens, Handlungsplanung, Selbstbeobachtung des Verhaltens, Umgestaltung der sozialen Umgebung, mentales Üben, ergebnisbezogene Belohnung, Fokussierung zurückliegender Erfolge. BCTs stellen die potenziell aktiven "Wirkstoffe" einer Intervention dar. Die Beschreibung des digitalen Angebots umfasst eine Übersicht zu den verwendeten BCTs.
  • Vorliegen eines FAQ-Manuals für die technische und handlungsfeldspezifische Unterstützung für Fragen der Nutzenden zu diesen Aspekten des digitalen Angebots
  • Werden digitale Angebote mit persönlicher Unterstützung durch eine oder einen E-Coach angeboten, geschieht dies auf der Grundlage eines Coaching-Manuals.

Gestaltung der digitalen Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangebote (Nutzerfreundlichkeit/Usability)

Die im Folgenden aufgeführten Kriterien sind Empfehlungen zur Gestaltung der digitalen Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangebote. Sie orientieren sich an der "Mobilen App Rating Scale"[4] (MARS) in ihrer deutschen Version.[5] Eine Alternative bietet das Enlight Instrument.[6]

Das digitale Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangebot folgt in seiner Gestaltung den Zielen, ein hohes Engagement der Nutzenden herzustellen und ein positives Nutzungserlebnis (User Experience) zu bieten, wozu eine hohe Gebrauchstauglichkeit (Usability) und ein ansprechendes Interaktionsdesign gehören.

Es werden geeignete Gestaltungsprinzipien verwendet, um eine hohe Nutzungsintensität anzuregen, z. B. durch Personalisierbarkeit, hohe Interaktivität, interessenweckende Präsentation von Inhalten oder den Einsatz von spielerischen Elementen (Gamification).

Das digitale Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangebot weist ein hohes Ausmaß an Gebrauchstauglichkeit (Usability) auf. Dies bedeutet, dass die Anwendung keine technischen Fehler aufweist und schnell funktioniert, intuitiv und einfach zu benutzen ist, die Benutzung leicht erlernbar ist und verständliche Instruktionen zur Nutzung bereitstellt (z. B. Video-Tutorials).

Förderfähig sind ausschließlich solche digitalen Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangebote, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Orientierung an der Norm EN ISO 9241 zur Mensch-Computer-Interaktion, insbesondere Teil 10: "Grundsätze der Dialoggestaltung" und Teil 11: "Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit" ist vom Anbieter zu erklären.

Kulturelle bzw. zielgruppenspezifische Adaptionen

Bei der Gestaltung von digitalen Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangeboten sind sowohl bei der Anpassung für andere Zielgruppen (z. B. das digitale Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangebot wird für sozial benachteiligte Gruppen oder Menschen mit Behinderung angepasst), als auch beim Wechsel der Sprache (z. B. ein englisches digitales Angebot wird für Deutschland angepasst) kulturelle Aspekte zu berücksichtigen. Kulturelle Adaptionen sind anhand eines strukturierten Vorgehens durchzuführen und die Qualität der Anpassung ist zu überprüfen (z. B. Fokusgruppen mit Personen aus der neuen Zielgruppe).

Erleichterte Inanspruchnahme durch sozial benachteiligte Zielgruppen

Für digitale Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangebote gelten die in Kapitel 5 spezifizierten Regelungen für eine erleichterte Inanspruchnahme durch sozial benachteiligte Zielgruppen.

Inanspruchnahme durch Menschen mit Behinderung

Krankenkassen fördern digitale Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangeboten, die auch für Menschen mit Behinderung geeignet sind, und weisen diese entsprechend aus. Damit dies möglich ist, erklärt der Anbieter im Rahmen der Zertifizierung, welche Bedienhilfen für Menschen mit Einschränkungen sein digitales Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangebot beinhaltet.

Kriterien für die Nutzungsdauer

Förderfähig sind ausschließlich solche digitalen Präventions- bzw. Gesundheitsfö...

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