Auf einem Beschäftigungssicherungskonto werden gezielt Zeitguthaben für den Fall einer betrieblichen Unterauslastung gebildet; ggf. können auch Minussalden zulässig sein. Beschäftigungssicherungskonten haben mit Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten gemeinsam, dass sie gerade nicht für den fortlaufenden Zeitausgleich konzipiert sind.

Im Unterschied zum klassischen Langzeitkonto, auf dem ein Arbeitnehmer in der Regel auf der Basis eines individuell vereinbarten Ansparmodells Arbeitszeit und/oder Arbeitsentgelt für Zwecke einer persönlich motivierten längeren Freistellung anspart, dominiert beim Beschäftigungssicherungskonto die betrieblich-kollektive Perspektive: Denn Freistellungen vom Beschäftigungssicherungskonto sind ausschließlich betrieblich motiviert und werden vom Arbeitgeber (in der Regel unter Einbeziehung des Betriebsrats) einseitig angeordnet.

Systematisch steht das Beschäftigungssicherungskonto quasi zwischen den Zeitkonten für den fortlaufenden Zeitausgleich und persönlichen Zeitkonten: Denn zwar fehlt es beim Beschäftigungssicherungskonto wie beim persönlichen Langzeit- oder Lebensarbeitszeitkonto einerseits an der permanenten Orientierung in Richtung Nulllinie des Zeitkontos. Andererseits liegen die Saldengrößen auf Beschäftigungssicherungskonten in der Regel eher in der Nähe von Zeitkonten des fortlaufenden Zeitausgleichs.

 
Praxis-Beispiel

Beschäftigungssicherungskonto

In einem Unternehmen der Baumaschinenindustrie leisten die Mitarbeiter des technischen Außendienstes häufig Mehrarbeit. Um besser gegen konjunkturelle Auftragseinbrüche gewappnet zu sein, werden die Hälfte der anfallenden Mehrarbeitsstunden nicht ausgezahlt, sondern einem Konjunkturkonto gutgeschrieben. Sobald dieses Konto einen Stand von 175 Stunden erreicht hat (was in etwa der durchschnittlichen monatlichen Soll-Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht), werden alle weiteren Mehrarbeitsstunden ausgezahlt.

Im Fall einer erheblichen Unterauslastung können die betroffenen Mitarbeiter mit Zustimmung des Betriebsrats tage- oder wochenweise bei fortlaufendem Entgelt vom Konjunkturkonto freigestellt werden. Nach Beendigung der Freistellungsphase(n) wird das Konto wieder aus Mehrarbeit bis zum gewünschten Stand (175 Stunden) aufgebaut.

Allerdings ist auch hier die Obergrenze einer (wertguthabenfreien) Zeitkontenfreistellung von maximal 3 Monaten Dauer zu beachten.

Beschäftigungssicherungskonten unterliegen nicht den besonderen Regelungen für die Bildung von Wertguthaben (z. B. gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzsicherung). Denn Beschäftigungssicherungskonten dienen dem Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen und gehören damit – unabhängig von ihrer Höhe – zu den gemäß Flexi II-Gesetzgebung privilegierten (Kurz-)Zeitkonten.

Die Ausgestaltung von Beschäftigungssicherungskonten setzt eine eingehende (bereichsspezifische) Analyse möglicher Szenarien der Unterauslastung voraus. Beschäftigungssicherungskonten kommen nur für Betriebe bzw. Betriebsbereiche infrage, in denen aufgrund starker konjunkturbedingter Auslastungsschwankungen mit Auftragstälern zu rechnen ist, die nicht (mehr) durch den Einsatz von Zeitkonten für den fortlaufenden Zeitausgleich und/oder den bereichsübergreifenden Einsatz von Arbeitnehmern aufgefangen werden können. Beschäftigungssicherungskonten sind damit eine Alternative zur Kurzarbeit oder können zumindest die Beantragung von Kurzarbeit hinauszögern.

Die Bildung von Beschäftigungssicherungskonten setzt eine entsprechende tarif- oder arbeitsvertragliche Ermächtigung voraus. Eine bloße betriebliche Regelung ist problematisch, da die verpflichtende Ansparung von Zeitguthaben vorübergehend zu einer Verlängerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit führt, die mit tarif- und arbeitsvertraglich vorgegebenen Ausgleichszeiträumen für die Einhaltung der regelmäßigen Arbeitszeit kollidiert. Bei Einführung von Beschäftigungssicherungskonten auf freiwilliger Basis kann dabei durch einen in Zeit gewährten Zuschlag auf die eingelegten Zeitguthaben ein Anreiz für die Arbeitnehmer geschaffen werden, sich an einer solchen Krisenvorsorge zu beteiligen.

Vor diesem Hintergrund sind die wichtigsten Gestaltungsempfehlungen für Beschäftigungssicherungskonten:

  • Beschäftigungssicherungskonten sollten nur dort eingesetzt werden, wo vorübergehende Beschäftigungseinbrüche drohen, die mithilfe eines solchen Kontos bewältigt werden können.
  • Beschäftigungssicherungskonten sollen in Zeit geführt werden, sodass sich unabhängig von der Steigerung des individuellen Stundenlohns eine zeitliche Gleichwertigkeit von eingelegten und entnommenen Arbeitsstunden ergibt.
  • Das Zielguthaben sollte ca. 6 Wochenarbeitszeiten nicht überschreiten.
  • Einlagen sollten in Form geplanter Zusatz-Arbeitszeiten oberhalb der Vertragsarbeitszeit erfolgen; ggf. können auch Salden im Minusbereich zugelassen werden.
  • Beschäftigungssicherungskonten sollten freiwillig gegen Insolvenz gesichert werden.
  • Bei Ausscheiden des Arbeitnehmers sollte das Ko...

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