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Langzeitkonten: Gestaltungsempfehlungen und rechtliche R ... / 1.2 Einlagen in Langzeitkonten: "Zeit" und/oder "Geld"?

Haufe-Lexware Redaktion
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Arbeitszeitkonten für den fortlaufenden Zeitausgleich (Kurzzeitkonten)[1] werden grundsätzlich auf der Basis von Differenzen zwischen der vertraglich vereinbarten und tatsächlich geleisteten Arbeitszeit geführt: Überschreitungen der Vertragsarbeitszeit werden als Zeitguthaben bzw. Zeitschulden saldiert und durch Freizeitnahme bzw. Nacharbeit ausgeglichen. Einlagen von Entgeltansprüchen sind in der Regel auf die Faktorisierung von Zuschlägen für Arbeitszeiten in bestimmten Zeitlagen oder für Mehrarbeit/Überstunden beschränkt (z. B. Mehrarbeitszuschlag von 25 % wird nicht ausgezahlt, sondern in Form von 15 Minuten Zeitguthaben dem Ausgleichskonto gutgeschrieben).

Demgegenüber eröffnen Langzeitkonten die Möglichkeit, in erheblichem Umfang auch Entgeltansprüche mit dem Ziel einer späteren Freistellung in diese Konten einzubringen. Verkürzt kann man also von Einlagen aus "Zeit" (Überschreitungen der Vertragsarbeitszeit als Plusstunden, Mehrarbeit, Überstunden) gegenüber Einlagen aus "Geld" (Entgeltansprüche) sprechen.

Einlagen aus "Geld" können beispielsweise Prämien, Funktionszulagen oder auch laufendes Entgelt sein.

Zu den Einlagen aus "Zeit" gehört dabei auch die Möglichkeit, Urlaubsansprüche, die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehen, einem Langzeitkonto (Wertguthabenkonto) gutzuschreiben, soweit die arbeitsvertraglichen bzw. kollektivrechtlichen Regelungen dies vorsehen. Auch Freistellungsansprüche aufgrund von tariflichem oder arbeitsvertraglichem Zusatzurlaub für besondere Arbeitsformen (Nachtarbeit, Schichtarbeit etc.) können auf Langzeitkonten eingebracht werden.

Die Einlage von "Zeit"-Bestandteilen auf Langzeitkonten wirft insbesondere die Frage der Verzahnung solcher Modelle mit den im "Tagesgeschäft" bestehenden Arbeitszeitmodellen auf. Die Möglichkeit, "Zei...

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