Unternehmen, die Personal dauerhaft im Ausland beschäftigen möchten, stehen häufig vor vielschichtigen Herausforderungen. Insofern kommt es für sie – alternativ zur Beschäftigung von eigenem Personal – in Betracht, Fremdpersonal für sich tätig werden zu lassen. Hierzu kooperieren sie zunehmend häufig mit einem sog. Employer of Record (EoR). Ein EoR stellt den Arbeitnehmer in dem jeweiligen Tätigkeitsstaat nach Maßgabe der lokalen Regelungen ein und wickelt das Arbeitsverhältnis (insbesondere die Lohnbuchhaltung) administrativ ab; tätig wird der Arbeitnehmer auf Weisung des (deutschen) Unternehmens remote aus dem Ausland.

Seit wenigen Jahren interessieren sich zunehmend auch deutsche Unternehmen für das Modell des EoR. Die verhältnismäßig junge Beschäftigungsform ist originär angloamerikanisch geprägt; der EoR wird auch als "legal employer" verstanden.[1]

Inländische Auftraggeber sehen in der Zusammenarbeit mit einem EoR eine Möglichkeit, den komplexen rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen Herr zu werden, die aus der dauerhaften (regelmäßigen) Beschäftigung von Mitarbeitern im Ausland resultieren. Reizvoll ist für sie außerdem die Aussicht, in dem ausländischen Staat wirtschaftlich aktiv zu werden, ohne dort eine Gesellschaft oder Niederlassung errichten zu müssen.

[1] Bissels/Prokop, DB 2022, S. 1513.

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