Während des Abrechnungszeitraums, z. B. Monat, ist lediglich ein durchschnittlicher Stundenlohn von höchstens 15 EUR zu beachten.[1] Für den Arbeitslohn im Beschäftigungs- bzw. Abrechnungszeitraum gilt kein Höchstbetrag. Im Übrigen sind die Steuerbefreiungsvorschriften, z. B. für Reisekosten und Zuschläge für Nachtarbeit, zu beachten.

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