Entscheidungsstichwort (Thema)
Kündigung wegen Störung des Vertrauensverhältnisses - Kündigungsfrist
Leitsatz (redaktionell)
1. Vorsätzlich fehlerhafte Ausfüllung von Arbeitskarten als Kündigungsgrund ohne vorherige Abmahnung.
2. Verfassungswidrigkeit der Kündigungsfristenregelung des § 42 RTV - Maler- und Lackiererhandwerk, der bei fünfjähriger Betriebszugehörigkeit nur eine Kündigungsfrist von 18 Werktagen zum Monatsende vorsieht (im Anschluß an BAG vom 10.3.1994, 2 AZR 605/93).
Verfahrensgang
ArbG Oldenburg (Oldenburg) (Entscheidung vom 22.04.1994; Aktenzeichen 2 Ca 845/93) |
Fundstellen
Haufe-Index 442206 |
RzK, I 5c Nr 52 (S1-2) |
Bibliothek, BAG (LT1-2) |
LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung, Nr 44 (LT1-2) |
LAGE § 622 BGB, Nr 32 (L1-2) |
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