Überblick

Der Beitrag enthält eine Übersicht über die in den einzelnen Bundesländern geltenden Gesetze zum Bildungsurlaub. Trotz der in den einzelnen Gesetzen sehr unterschiedlichen Terminologie soll hier weiterhin einheitlich der Begriff "Bildungsurlaub" verwendet werden. Dabei soll versucht werden, die bestehenden Unterschiede deutlich zu machen. In Bayern und Sachsen bestehen bislang keine Gesetze zum Bildungsurlaub, sodass dort keine Freistellungsansprüche der Beschäftigten zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen bestehen.

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