1.1 Rechtsgrundlage

 

Rz. 1

[1] GBl. 2015 S. 161.
[2] GBl. 2021 S. 117.
[3] GBl. 2015 S. 1251 ff.

1.2 Inhalt

 

Rz. 2

Es wird auf die ausführliche Kommentierung zu den einzelnen Paragraphen des BzG BW verwiesen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge