1.1 Rechtsgrundlage
Rz. 1
- Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) vom 17.3.2015[1], zuletzt geändert durch Gesetz vom 4.2.2021[2]
- Verordnung zur Regelung der Bildungszeit für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten (VO BzG BW) vom 15.12.2015[3]
1.2 Inhalt
Rz. 2
Es wird auf die ausführliche Kommentierung zu den einzelnen Paragraphen des BzG BW verwiesen.
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