Der Begriff des Jahresarbeitszeitkontos ist vor allem für Zeitkonten eingeführt worden, in denen eine saisonale Ungleichverteilung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit erforderlich ist. Dabei wird die für einen 12-Monats-Zeitraum als betriebliches "Arbeitszeitjahr" berechnete Arbeitszeit jeweils passend zu den einzelnen Saisonphasen eingeteilt. Im Idealfall hat der Arbeitnehmer mit Ende des Arbeitszeitjahres eine der Vergütung entsprechende Arbeitsleistung erbracht.

Grundsätzlich ist das Jahresarbeitszeitkonto auch im Rahmen der vorstehend skizzierten Zeitkontentypen abbildbar. So könnten im Rahmen eines Ampelkontos bestimmte Zielwerte innerhalb der "Ampel" für die einzelnen Abschnitte des Arbeitszeitjahres definiert werden, ohne dass man von der Saldierungslogik des Ampelkontos abweichen müsste. Alternativ könnte die Nulllinie des Zeitkontos der jeweiligen Auslastungsphase angepasst werden.

 
Praxis-Beispiel

Jahresarbeitszeitmodell mit Anpassung der Nulllinie des Arbeitszeitkontos

Ein Unternehmen der Getränkeindustrie hat in den Monaten von April bis September erhöhten und von Oktober bis März niedrigeren Arbeitszeitbedarf. Die betriebsübliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden/Woche. Bei einer 5-Tage-Woche ergibt sich eine tägliche Soll-Arbeitszeit von durchschnittlich 8 Stunden. Die Nulllinie des Arbeitszeitkontos wird in den Monaten April bis September auf Basis einer täglichen Arbeitszeit von 9 Stunden geführt und in den Monaten von Oktober bis März auf Basis von 7 Stunden.

Im Durchschnitt des Arbeitszeitjahres werden also 8 Stunden eingehalten. Die Bandbreiten des Ampelkontos werden dabei um die jeweils geltende Nulllinie herumgeführt.

Bei Ausscheiden von Arbeitnehmern (ebenso Ruhen der Hauptleistungspflichten des Arbeitnehmers wegen Langzeiterkrankung, Elternzeit etc.), ist die Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit (Beispiel: 40 Stunden/Woche) und der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit zu ermitteln. Es muss also im Hintergrund ein "Planarbeitszeitkonto" geführt werden, auf dem die jeweilige Differenz zwischen der Vertragsarbeitszeit und dem Stundenwert der Nulllinie nachgehalten wird.

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