Die Saldierung von tatsächlich geleisteten gegenüber vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten setzt die Erfassung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit voraus. Die in der Praxis anzutreffenden Erfassungsmodelle sind vielfältig:

  • Erfassung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeitdauer durch Selbstaufschreibung der Arbeitnehmer (etwa mittels Zeiterfassungsbogen oder -datei) als bloße Mengenerfassung;
  • Erfassung der Abweichung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit von einer vorgegebenen Richtgröße (Soll-Arbeitszeit oder Plan-Arbeitszeit) als sogenannte Negativerfassung;
  • Ermittlung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit durch Erfassung von Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausen (Positiverfassung).

Es bietet sich an, die zur Erfüllung der Schutzpflichten des Arbeitgebers erhobenen Daten auch für die betriebliche Zeitkontenführung zu nutzen.[1]

Die Saldierung von Differenzen zwischen geleisteter und vertraglich vereinbarter Arbeitszeit setzt zudem voraus, dass die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit als rechnerische Basis der Saldierung im Zeitkonto hinterlegt wird. Bei tages- oder wochenflexibler Arbeitszeit (z. B. Gleitzeit) ist es dabei am einfachsten, wenn die wöchentliche (oder innerhalb eines Schichtzyklus zu leistende) Soll-Arbeitszeit gleichmäßig auf die Wochentage verteilt wird (z. B. bei Arbeitswoche Montag bis Freitag mit je 1/5 der Wochenarbeitszeit an diesen Wochentagen).

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