Ist das Unternehmen mit den Leistungen oder dem Verhalten eines Mitarbeiters nicht zufrieden, wird es zunächst versuchen, durch geeignete Führungsmaßnahmen wie Gespräche etc. auf eine Änderung hinzuwirken. Gelingt es der Führungskraft nicht, den Mitarbeiter positiv zu beeinflussen, folgt als nächste Stufe die schriftliche Ermahnung.

Für schriftliche Missbilligungen gibt es viele Bezeichnungen wie Ermahnung, Verwarnung, Verweis oder Abmahnung. Diese Begriffe werden teils synonym, teils auch in Stufen zunehmend stärkerer Disziplinierungsmaßnahmen verstanden. Am weitesten verbreitet ist die Abmahnung, die den Vorwurf einer konkreten Pflichtverletzung und den Hinweis enthält, dass im Wiederholungsfall der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet ist.

Die schwächere Form der Ermahnung hat das Ziel, den Mitarbeiter zu einem vertragsgemäßen Verhalten anzuhalten (erzieherische Aufgabe) und ihm eindeutig klarzumachen, dass weitere ähnliche Verstöße oder Fehler nicht ungeahndet bleiben (disziplinarische Aufgabe).

 
Praxis-Tipp

Konsequent handeln

Gehen Sie bei Ermahnungen und vor allem bei Abmahnungen zielgerichtet und konsequent vor. Sagen Sie klar und deutlich, was Sie an den Leistungen oder am Verhalten missbilligen. Schaffen Sie für eventuelle spätere Maßnahmen (z. B. Kündigung) eine klare Aktenlage (Fakten, Daten, Zeugen usw.). Formulieren Sie konkret, welche Änderungen Sie bis wann erwarten und welche disziplinarischen Konsequenzen der Mitarbeiter bei Nichtbefolgen zu erwarten hat.

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