Wer haftet? Wenn Mitarbeiter die Sicherheit missachten

Immer wieder kommt es vor, dass Beschäftigte sich nicht an Sicherheitsvorschriften halten. Und irgendwann ist man es leid, sie ständig zu ermahnen. Doch wer als Chef nicht konsequent ist, riskiert nicht nur, dass ihn die Mitarbeiter nicht ernst nehmen, sondern hat bei einem Unfall vor Gericht schlechte Karten.

Vor allem kleine Betriebe tun sich mit Abmahnungen oder gar Kündigungen schwer. Der Verlust eines Mitarbeiters ist meist schwer zu verkraften und bis passender Ersatz gefunden ist, kann es eine ganze Weile dauern.

Das wissen auch Mitarbeiter, die sich wenig um die Arbeitssicherheit scheren und nutzen ihre Position aus. Doch welche Möglichkeiten hat ein Vorgesetzter, damit es nicht länger zu Verstößen kommt?

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Haftung vermeiden: Arbeitgeberpflichten sind konsequent umzusetzen

Arbeitgeber haben die Pflicht, Sicherheitsvorschriften und -anweisungen unmissverständlich zu formulieren, deren Einhaltung regelmäßig zu kontrollieren und bei Verstößen aktiv zu werden.

Die arbeitsschutzrechtliche Verantwortlichkeit umfasst v. a. folgende Aspekte:

  • Regelmäßige Kontrolle des ordnungsgemäßen Zustands der Arbeitsplätze, von Arbeitsmitteln, Maschinen und Einrichtungen;
  • Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen durch die Beschäftigten, wie z. B. das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung, die Einhaltung von Pausenzeiten, die korrekte Zeiterfassung usw.;
  • Unterweisung der Beschäftigten in allen relevanten Bereichen des Arbeitsschutzes, ggf. unterstützt durch Beauftragte.

Mitarbeitende verletzen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten, wenn sie die Sicherheit missachten

Mitarbeitende, die Sicherheitsvorschriften ignorieren oder umgehen, verletzen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten. Sie gefährden mit ihrem Verhalten sich selbst, Kolleginnen und Kollegen, Dritte oder das Unternehmen.

Bei einem Unfall können Kolleginnen und Kollegen gegebenenfalls Schadenersatzansprüche geltend machen, für die dann der Arbeitgeber aufkommen muss, wenn er den Arbeitsschutz in seinem Betreib nicht verantwortlich organisiert hat.

Verstöße schriftlich dokumentieren und als letzte Konsequenz kündigen

Verstöße gegen die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz sollten stets schriftlich dokumentiert werden. Als Sanktionen kommen die Ermahnung, die Abmahnung und als letzte Konsequenz die Kündigung in Frage. Je nach Schwere des Vergehens kann auch eine fristlose Kündigung notwendig sein.

In Schulungen den Mitarbeitenden den Sinn von Arbeitssicherheit vermitteln

Verstöße gegen die Arbeitssicherheit lassen sich mit regelmäßigen Schulungen verringern. Dabei ist es wichtig, dass die Beschäftigten verstehen, warum eine Maßnahme notwendig ist und dass diese für jeden im Betrieb gilt.

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Schlagworte zum Thema:  Arbeitgeberpflichten, Haftung