Überblick

Durch den Klimawandel kommt es auch zu Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis. Die arbeitsrechtlichen Folgen klimabedingter Extremwetter wie Hitzesommer, Überschwemmungen oder Stürme sind relevant und angesichts der breiten Betroffenheit durchaus von großer wirtschaftlicher Bedeutung. So weitreichend wie die Auswirkungen des Klimawandels sind, so vielfältig sind auch die damit einhergehenden Fragestellungen: Muss der Arbeitgeber das Entgelt trotz gestörter Betriebsabläufe leisten? Welche Auswirkungen haben Produktionseinschränkungen und auch persönliche Einschränkungen bei Hitze für bestimmte Personengruppen? Welche besonderen Nebenpflichten haben Arbeitnehmer bei Auswirkungen des Klimawandels?

Dieser Beitrag behandelt diese und weitere Fragen rund um die arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Klimawandels.

Zur Frage, was aus Sicht des Arbeitsschutzes bei Hitze am Arbeitsplatz zu beachten ist, beschäftigt sich der Beitrag "Hitze am Arbeitsplatz: Was konkret zu tun ist".

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Rechtsgrundlage für die Entgeltfortzahlung bei Betriebsstörungen ist § 615 Satz 3 BGB. Kurzarbeitergeld ist geregelt in §§ 95 ff. SGB III. Die Möglichkeit zur Leistungsverweigerung aufgrund persönlicher Unmöglichkeit regelt § 275 Abs. 3 BGB.

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