1Die Steuerordnungen sind dem Staatsministerium der Finanzen und für[1] [Bis 30.04.2019: , für Landesentwicklung und] Heimat spätestens zwei Monate vor In-Kraft-Treten zur Genehmigung vorzulegen. 2Für die Änderung der Steuerordnungen gilt diese Bestimmung entsprechend.

[1] Geändert durch Verordnung zur Anpassung des Landesrechts an die geltende Geschäftsverteilung. Anzuwenden ab 01.05.2019.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge