Einwilligung
Die Einwilligung meint immer das freiwillige Einverständnis der einwilligenden Person.[1] Im Beschäftigungskontext wird diese Freiwilligkeit aber von Gesetzgeber und Datenschutzaufsichtsbehörden sehr kritisch gesehen. Der Grund sei vor allem die "bestehende Abhängigkeit" des Beschäftigten[2] bzw. das "Ungleichgewicht der Macht" zwischen Unternehmen und Beschäftigtem.[3] Ein Beschäftigter fühle sich angesichts dieser Abhängigkeit möglicherweise gedrängt, seine Einwilligung zu erteilen, weil er ansonsten Nachteile durch das Unternehmen befürchte. Die Einwilligung sei daher im Regelfall nicht freiwillig.
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