Hinweis

Einwilligung

Die Einwilligung meint immer das freiwillige Einverständnis der einwilligenden Person.[1] Im Beschäftigungskontext wird diese Freiwilligkeit aber von Gesetzgeber und Datenschutzaufsichtsbehörden sehr kritisch gesehen. Der Grund sei vor allem die "bestehende Abhängigkeit" des Beschäftigten[2] bzw. das "Ungleichgewicht der Macht" zwischen Unternehmen und Beschäftigtem.[3] Ein Beschäftigter fühle sich angesichts dieser Abhängigkeit möglicherweise gedrängt, seine Einwilligung zu erteilen, weil er ansonsten Nachteile durch das Unternehmen befürchte. Die Einwilligung sei daher im Regelfall nicht freiwillig.

[3] Europäischer Datenschutzausschuss, a. a. O. (Fn. 2), Rz. 21; Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, Entschließung v. 29.4.2022, S. 3 (abrufbar unter https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/en/Entschliessung_Forderungen_zum_Beschaeftigtendatenschutz.pdf).

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