Rz. 1

Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.2008 durch das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG) v. 18.12.2007 (BGBl. I S. 2984) eingeführt worden. Durch das Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz – LSV-NOG) v. 12.4.2012 (BGBl. I S. 579) ist die Bestimmung mit Wirkung zum 1.1.2013 neu gefasst worden. Durch Art. 451 der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.8.2015 (BGBl. I S. 1474) wurde mit Wirkung zum 8.9.2015 die Bezeichnung des zuständigen Ministeriums angepasst.

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