Stehen mehrere Vorschlagslisten zur Auswahl, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Der Wähler kann seine Stimme nur für eine der gültigen Listen abgeben. Wird für die Wahl nur eine Vorschlagsliste eingereicht, kann der Wähler seine Stimme nur für solche Bewerber abgeben, die in dieser Liste genannt werden. In diesem Fall findet die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl statt.

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