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Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 76d erfassen. Die GRA der DRV zu § 76d hat den Stand 7.6.2022 und ist online unter der folgenden Adresse abrufbar: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0076_100/gra_sgb006_p_0076d.html (zuletzt abgerufen am 23.4.2024). In Abschnitt 2 wurden Ergänzungen und Änderungen vorgenommen.

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