Rz. 6
Hinsichtlich der beitragsrechtlichen Auswirkungen von § 4 sind auf die ergänzenden Regelungen in §§ 165, 166, 276 bezüglich der beitragsrechtlichen Einnahmen sowie auf die §§ 169, 170, 179 Abs. 2 hinsichtlich der Beitragstragung zu verweisen (vgl. die dortige Kommentierungen). Außerdem ist § 229 Abs. 4 zu beachten.
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