Die Beiträge werden getragen

 

1.

bei selbständig Tätigen von ihnen selbst,

 

2.

bei Künstlern und Publizisten von der Künstlersozialkasse,

 

3.

bei Hausgewerbetreibenden von den Versicherten und den Arbeitgebern je zur Hälfte,

 

4.

bei Hausgewerbetreibenden, die ehrenamtlich tätig sind, für den Unterschiedsbetrag von ihnen selbst.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge