Die Beiträge werden getragen
1. |
bei selbständig Tätigen von ihnen selbst, |
2. |
bei Künstlern und Publizisten von der Künstlersozialkasse, |
3. |
bei Hausgewerbetreibenden von den Versicherten und den Arbeitgebern je zur Hälfte, |
4. |
bei Hausgewerbetreibenden, die ehrenamtlich tätig sind, für den Unterschiedsbetrag von ihnen selbst. |
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