Rz. 19
Hinsichtlich des Personenkreises, bei dem gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Versicherungsfreiheit besteht, ist mit Wirkung zum 1.1.2009 durch die Einfügung von § 5 Abs. 1 Satz 2 eine Verschärfung der Tatbestandsvoraussetzungen erfolgt. Die Übergangsregelung in § 230 Abs. 6 gewährt den erforderlichen Bestandsschutz.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen