Rz. 3

Aufgrund der Ermächtigungsverordnung in § 180 ist die Erste Änderungsverordnung v. 31.5.1994 (BGBl. I S. 1203) erlassen worden. Sie hat die noch aufgrund einer Ermächtigung in § 10 Abs. 2 Gesetz über die Sozialversicherung Behinderter v. 7.5.1975 (BGBl. I S. 1061) erlassene Verordnung über die Erstattung von Aufwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung der in Werkstätten beschäftigten Behinderten v. 11.7.1975 (BGBl. I S. 1896) mit Wirkung zum 1.6.1994 geändert.

Durch das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts v. 12.12.2019 (BGBl. I S. 2652) ist die Aufwendungserstattungsverordnung letztmalig geändert worden. Sie enthält aber immer noch keine Regelung zum Prüfungsrecht.

 

Rz. 4

Der Verordnungsgeber hat also von dem geschaffenen erweiterten Verordnungsrecht (Regelung der Erstattung an die Träger der Integrationsprojekte, Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens) noch weiterhin keinen Gebrauch gemacht.

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