Rz. 1

Die Vorschrift ist durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) zum 1.1.1977 in Kraft getreten. Eine redaktionelle Änderung erfolgte durch das Dritte Gesetz zur Verbesserung des Wahlrechts für die Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (3. Wahlrechtsverbesserungsgesetz – 3. WRVG) v. 29.4.1997 (BGBl. I S. 968) mit Wirkung zum 7.5.1997 durch die Verwendung des geschlechtsneutralen Begriffs "Vertrauenspersonen" in Abs. 2 Nr. 3.

Das Zweite Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch v. 10.8.2003 (BGBl. I S. 1600) hat mit Wirkung zum 15.8.2003 in Abs. 1 Satz 2 für den Bereich der früheren Bundesknappschaft gemeinsame Versichertenälteste für Angestellte und Arbeiter eingeführt. Durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) ist diese Regelung wieder gestrichen worden; im Übrigen erfolgte eine redaktionelle Anpassung in Abs. 1 und 2. § 39 gilt seit dem 19.11.2009 i. d. F. der Bekanntmachung v. 12.11.2009 (BGBl. I S. 3710). Abs. 2 Nr. 3 ist durch das Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz) v. 12.4.2012 (BGBl. I S. 579) mit Wirkung zum 1.1.2013 redaktionell geändert worden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge