Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung beträgt unverändert 18,6 %.[1] Die Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte aufgebracht.

[1] Bekanntmachung v. 14.11.2023, BGBl 2023 I Nr. 312.

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