Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt unverändert 3,4 %. Die Beiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte aufgebracht, mit Ausnahme von Sachsen. Hier beträgt der Beitragsanteil des Arbeitgebers 1,2 % und der des Arbeitnehmers 2,2 %. Der allein vom Arbeitnehmer aufzubringende Beitragszuschlag für Kinderlose beträgt 0,6 %. Für Eltern reduzieren sich die von ihnen zu tragenden Beiträge ab dem 2. bis zum 5. Kind um jeweils 0,25 Beitragssatzpunkte (Beitragsabschlag seit 1.7.2023).[1]

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