Die Partnerfreistellung dauert nach dem Gesetzentwurf 10 Arbeitstage. Sie setzt bestehende Arbeitspflicht voraus, da ansonsten keine Freistellung von der Arbeit möglich ist. Befinden sich Mitarbeiter in Urlaub, ist eine Partnerfreistellung nicht möglich. Der erste Tag der Partnerfreistellung muss nicht zwingend der Entbindungstag sein, sondern kann auch der erste darauffolgende Arbeitstag sein, ohne dass sich die Dauer der Partnerfreistellung verkürzt. Sie kann auch weniger als 10 Arbeitstage umfassen. Das obliegt allein der Entscheidung des Partners.

Unklar ist, welchen Anspruch teilzeitbeschäftigte Partner haben, die nicht in der 5-Tage-Woche arbeiten. Da der Zweck des Gesetzes ist, der Mutter in den ersten 2 Wochen nach der Entbindung durch den Partner eine Entlastung zukommen zu lassen, verlängert sich die Partnerfreistellung bei einer Teilzeitarbeit nicht. Die 10 Arbeitstage beziehen sich auf eine 5-Tage-Woche in einem Vollzeitarbeitsverhältnis.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge