Am 29.3.2023 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Referentenentwurf zu einem Gesetz zur Einführung eines Freistellungsanspruchs für den Partner oder die Partnerin nach der Entbindung und zur Änderung anderer Gesetze im Bereich der familienbezogenen Leistungen (Familienstartzeitgesetz) vorgelegt. Bisher ist dieser Referentenentwurf nicht im Kabinett beraten worden, sodass ein Regierungsentwurf bisher nicht vorliegt. Ob das Gesetz den aktuellen Sparzwängen zum Opfer fällt, ist derzeit nicht absehbar. Die finanzielle Belastung wäre aber überschaubar, da die Kosten vor allem aus den Mitteln der Umlage U2 nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) finanziert werden und der Anspruch auf die Partnervergütung zudem auf das Elterngeld angerechnet werden soll. Mit einem Inkrafttreten ist frühestens im ersten Halbjahr 2024 zu rechnen.

Der Zweck des Gesetzes ist ein doppelter: Zum einen geht es um den Gesundheitsschutz der Frau in den ersten 2 Wochen nach der Entbindung, zum anderen soll die gemeinsame Sorge der Eltern für das Kind in den ersten 2 Wochen nach der Entbindung gefördert werden.

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