Die EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, hätte eigentlich bereits bis zum 17.12.2021 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Das vom Bundestag am 17.12.2022 verabschiedete Gesetz wurde vom Bundesrat am 10.2.2023 jedoch abgelehnt. Als Begründung wurde angeführt, es sei zu bürokratisch, was einerseits teilweise zutrifft, andererseits aber nicht zu vermeiden ist, weil die EU-Richtlinie 2019/1937 entsprechende Vorgaben macht. Da das Gesetz der Zustimmung des Bundesrats bedurfte, konnte es nicht in Kraft treten.

Im Vermittlungsausschuss wurde am 9.5.2023 eine Einigung über Änderungen an dem ursprünglich verabschiedeten Gesetz getroffen. Dabei wurden an dem Gesetzentwurf insbesondere Änderungen zu den Meldewegen für anonyme Hinweise, zu Bußgeldern und zum Anwendungsbereich des Gesetzes vorgenommen, ohne das Gesetz aber in seinem Kern zu verändern.

Das Gesetz ist am 2.7.2023 in Kraft getreten.

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