Die Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherung finden spätestens alle 4 Jahre statt. Bislang konnte der Arbeitgeber die für die Prüfung erforderlichen Daten der Entgeltabrechnung an die Rentenversicherungsträger freiwillig elektronisch übermitteln. Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung war insofern lediglich ein Angebot der Rentenversicherung an die Arbeitgeber. Mit dem 7. SGB IV-Änderungsgesetz wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, dass ab dem 1.1.2023 die euBP für die Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtend ist.[1] Für Zeiträume bis zum 31.12.2026 kann sich der Arbeitgeber auf Antrag vom zuständigen Rentenversicherungsträger von der Übermittlung der Daten befreien lassen. Von dieser Möglichkeit können z. B. Arbeitgeber Gebrauch machen, die noch nicht über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügen.

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