Überblick

Die Konzeption eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) muss unternehmensspezifisch erfolgen, wobei die Bedarfsermittlung und die Ableitung von BGM-Zielen als Grundlage für die Maßnahmenplanung dienen. Je nach Ausgangssituation und Bedarf des Unternehmens und der Beschäftigten können sich die Maßnahmen direkt an die Person oder an eine Gruppe von Beschäftigten richten, z. B. in Form von Kursangeboten. Auch bei der Optimierung von Arbeitsbedingungen können Anpassungen nur für Beschäftigte mit erhöhten Gesundheitsrisiken oder bereits bestehenden Einschränkungen und Erkrankungen erfolgen. Die Fokussierung von Maßnahmen auf bestimmte Personen bietet den Vorteil, deren Bedürfnissen besser gerecht zu werden und damit die gewünschte Wirkung (z. B. Verbesserung der Gesundheit) zu erzielen. Individualisierte Angebote müssen nicht zwangsläufig nur zur Wiederherstellung von Gesundheit oder zur Reduktion von Gesundheitsrisiken und Beschwerden eingesetzt werden. Gesundheitsfördernde Maßnahmen mit Benefit-Charakter, wie z. B. Firmenfitness, beziehen sich auf einzelne Personen und werden neben der Gesunderhaltung und Ressourcenstärkung auch als Attraktivitätsfaktor für das Unternehmen gesehen. Die Identifikation relevanter Maßnahmen auf individueller Ebene erfolgt prozessorientiert und beginnt mit der Bedarfsermittlung.

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