Trifft den Arbeitnehmer als Teil einer Gruppe ein kollektivrechtliches Verbot in einer Betriebsvereinbarung oder ein individuelles Verbot im Arbeitsvertrag oder per Direktionsrecht, darf aber ein anderer Hund im Kollegium mit ins Büro kommen, bedarf diese Ungleichbehandlung sachlicher Gründe. Ist die Ungleichbehandlung nicht gerechtfertigt, hat der benachteiligte Arbeitnehmer aus dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz auch einen Anspruch auf Mitnahme des Hundes. Insofern kann das Direktionsrecht im Rahmen des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes beschränkt werden, sodass etwa in der Buchhaltung erlaubte Hunde auch in der Personalabteilung erlaubt werden müssen.[1]
Sachlicher Grund für eine Differenzierung zwischen verschiedenen Hunden kann etwa deren unterschiedliche Rasse sein. Legt der Arbeitgeber substanziiert dar, dass ein großer Hund, etwa ein 50kg schwerer Berner Sennenhund, anders als ein kleiner Rehpinscher die Arbeitsabläufe generell stört, ist die Ungleichbehandlung gerechtfertigt. Auch dürfen nach der Rasseliste gefährliche Hunde (sog. Kampfhunde) verboten werden, andere Rassen aber willkommen sein.[2] Sachliche Gründe können ferner die unterschiedlichen Reaktionen auf den Hund im Kollegium sein (in einem Team bestehen etwa Phobien und Allergien, im anderen nicht)[3] oder die verschiedenen ausgeübten Tätigkeiten von Herrchen oder Frauchen (mit oder ohne Kundenkontakt).[4] Hat der Arbeitgeber die Büroräume von unterschiedlichen Vermietern bzw. mit unterschiedlichen Mietvertragsinhalten gemietet und verbieten nicht alle Mietverträge Tiere im Gebäude, kann auch damit ein sachlicher Grund für das nur teilweise erteilte Verbot gegeben sein.[5] Entscheidend ist jeweils der substantiierte Vortrag des Arbeitgebers.
Erlaubt der Arbeitgeber Hunde im Betrieb, bedarf es zur Ablehnung von anderen Haustieren ebenso sachlicher Gründe. Die Angst im Kollegium vor Mäusen, Spinnen etc. wird wohl als Differenzierungsgrund taugen. Warum zwar Hunde, aber Hasen und Katzen o. Ä. nicht mitgebracht werden dürfen, wäre zu argumentieren[6]; ein besseres Betriebsklima sowie Vorteile beim Recruiting können sich auch durch andere Tiere außer dem Hund ergeben.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen