Begriff

Unter Homeoffice versteht man die (teilweise) Erbringung der Arbeitsleistung an einem fest eingerichteten Arbeitsplatz außerhalb des Betriebs, typischerweise in den privaten Räumlichkeiten des Arbeitnehmers. Befinden sich die privaten Räumlichkeiten des Arbeitnehmers nicht im Sitzstaat des Arbeitgebers, wird dies typischerweise als "Homeoffice im Ausland" bezeichnet.

Abzugrenzen ist das Homeoffice im Ausland insbesondere von der "Workation", die eine Verbindung von Arbeit (work) und Urlaub (vacation) darstellt. Auch bei der Workation übt der Mitarbeiter seine berufliche Tätigkeit an einem Ort außerhalb des Unternehmens aus. Allerdings handelt es sich dabei nicht um die privaten Wohnräume des Arbeitnehmers und die Tätigkeit dürfte von vornherein nur von vorübergehender Natur sein.

Beim (vorübergehenden) Arbeiten im Homeoffice an einem anderen Ort im Ausland, sind verschiedene individuelle und kollektive arbeitsrechtliche Aspekte zu beachten. Auch steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte können relevant werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Arbeitsrechtlich können neben Art. 8 Rom-I-VO im Hinblick auf das anwendbare Recht bei Arbeiten im Ausland vor allem auch die Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG wegen des mobilen Arbeitens einschlägig sein. Auch datenschutzrechtliche Aspekte sind zu beachten.

Sozialversicherung: Zur Bestimmung der Sozialversicherungspflicht und -berechtigung sind neben §§ 3 ff. SGB IV insbesondere auch Art. 11 ff. VO (EG) 883/2004, inklusive der multilateralen Rahmenvereinbarung bei gewöhnlicher grenzüberschreitender Telearbeit zu beachten.

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