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Workation

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Zusammenfassung

 
Begriff

Der Begriff "Workation" setzt sich zusammen aus Arbeit (work) und Urlaub (vacation). Workation beschreibt eine Form der Arbeit, bei der sich Arbeitnehmer an einem anderen (Urlaubs-)Ort befinden, um dort ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Wird vorübergehend an einem anderen Ort gearbeitet, sind verschiedene individuelle und kollektive arbeitsrechtliche Aspekte zu beachten. Findet die Workation im Ausland statt, kann das darüber hinaus Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht haben und auch steuerrechtlich relevant werden.

Abzugrenzen von der Workation ist das "Bleisure" (Zusammensetzung aus dem Wort "Business" und "Leisure"), was bedeutet, dass eine Geschäftsreise durch das Ergänzen von Freizeit bewusst verlängert wird. Arbeitnehmer hängen hierbei an die Geschäftsreise entweder am Ende Tage dran oder reisen früher an.

Weiterhin erscheint auch eine Abgrenzung der Workation von sogenannten "Hush Trips" sinnvoll. Das englische "Hush" lässt sich im Deutschen mit "Stille" oder alleinstehend mit dem deutschen "Pst!" als Aufforderung zum Schweigen übersetzen. Hush Trips stellen demnach heimliche Workation Trips dar, die ohne Absprache mit dem Arbeitgeber erfolgen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Arbeitsrechtlich können neben Art. 8 Rom-I-VO im Hinblick auf das anwendbare Recht bei Arbeiten im Ausland vor allem auch die Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG wegen des mobilen Arbeitens einschlägig sein. Auch datenschutzrechtliche Aspekte sind zu beachten.

Sozialversicherung: Die versicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigungsverhältnissen bei einer Entsendung wird in § 4 SGB IV für alle Sozialversicherungszweige geregelt. Zusätzlich gilt für die Beurteilung der Ausstrahlung die Gemeinsame Verlautbarung zur versicherungsre...

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