Begriff

Ein Hochschulassistent ist ein wissenschaftlicher Mitarbeiter eines Professors, der nach Abschluss seiner Promotion die Habilitation anstrebt. Während er seine wissenschaftliche Arbeit anfertigt, ist er am Lehrstuhl der Universität in den Bereichen Lehre, Forschung oder universitäre Selbstverwaltung beschäftigt. Die Beschäftigung ist i. d. R. zeitlich auf 1 bis 4 Jahre befristet.

Der Hochschulassistent ist ein Arbeitnehmer, sein Arbeitsentgelt lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.

In seltenen Fällen wird ein Hochschulassistent als Beamter beschäftigt und ist dann sozialversicherungsfrei.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: § 19 EStG.

Sozialversicherung: Die Beitragspflicht des Arbeitsentgelts ergibt sich aus § 14 SGB IV und der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV).

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