Dem Hauptzollamt Ulm werden die Zuständigkeiten übertragen für
1. |
die Festsetzung und die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer des Hauptzollamts Koblenz und des Hauptzollamts Stuttgart, mit Ausnahme des Landkreises Ludwigsburg, |
3. |
die Aufgaben einer Kontrolleinheit Grenznaher Raum für den Bodensee und im grenznahen Raum zur Schweiz des Hauptzollamts Augsburg, |
4. |
die Zollprüfungen von Zollanmeldern mit Sitz in der Schweiz oder in Liechtenstein, die bei den Zollstellen der Hauptzollämter Lörrach, Singen und Ulm Zollanmeldungen im eigenen Namen abgegeben haben, sowie |
5. |
die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Heilbronn und Stuttgart und des Hauptzollamts Augsburg für den Bodensee und den grenznahen Raum zur Schweiz. |
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