Die bei einem Landmaschinenhersteller in Niedersachsen abgeschlossene Betriebsvereinbarung über Gruppenarbeit enthält im Wesentlichen folgende Punkte:

  • Grundprinzipien der Gruppenarbeit:

    • Gruppengröße,
    • Gruppenbereich,
    • Gruppenzugehörigkeit;
  • Aufgaben/Ziele der Gruppe:

    • Selbstorganisation,
    • Erfüllung des Produktionsprogramms und der Qualitätsanforderungen,
    • optimale Maschinen- und Anlagennutzung,
    • kontinuierlicher Verbesserungsprozess,
    • Integration von Menschen mit Behinderungen, Gleichgestellten sowie nicht voll einsetzbarer Mitarbeiter,
    • Mitgestaltung der Arbeitsinhalte usw.;
  • Gruppengespräche;
  • Zielerreichung;
  • Gruppensprecher:
  • Funktion (u. a. keine Weisungs- und Disziplinarbefugnis),
  • Wahl;
  • Training:

    • vor Beginn der Gruppenarbeit;
  • Verbesserungsvorschläge;
  • Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten (Schuhr, Computerinformation 1994 S. 15/16).

Die Regelung einer Vielzahl der hier genannten Punkte ist ohne Zweifel sehr zweckmäßig. Inwieweit sie erzwingbar ist, erscheint offen.

Unproblematisch erscheint es, in einer Betriebsvereinbarung über die probeweise Einführung von Gruppenarbeit folgende Punkte zu regeln:

  • Dauer der Projektphase, z. B. drei Jahre;
  • Ziele:

    • Verbesserung der Wirtschaftlichkeit,
    • Verbesserung der Arbeitssituation der Mitarbeiter;
  • Definition von

    • Gruppenarbeit,
    • Gruppenaufgabe;
  • Sicherung des Informationsflusses an Gruppe;
  • Gruppenzusammensetzung:

    • möglichst keine Auflösung vorhandener Personalstrukturen,
    • Zusammensetzung,
    • Größe der Gruppen,
    • nur Freiwillige;
  • Qualifizierungsmaßnahmen;
  • Gruppensprecher:

    • Funktion,
    • Bestellung, für welchen Zeitraum?,
    • Vergütung;
  • Gruppengespräche;
  • Entlohnung;
  • Umsetzung und Verdienstsicherung;
  • Steuerkreis:

    • Zusammensetzung,
    • Funktion;
  • Projektteam:

    • Zusammensetzung,
    • Funktion;
  • Auswertung der Projekte:

    • Wirtschaftlichkeit,
    • Arbeitssituation der Mitarbeiter,
    • Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter.

Der Abschluss eines Sozialplans dürfte im Zusammenhang mit Einführung von Gruppenarbeit regelmäßig nicht angezeigt sein. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass in namhaften Betrieben in voller Übereinstimmung mit dem Betriebsrat auf den Abschluss einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Gruppenarbeit jedenfalls bisher verzichtet wurde.

Text der Vereinbarung mit Alternativen

Zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat wird folgende Betriebsvereinbarung

›Gruppenarbeit‹

geschlossen:

1. Pilotprojekt (falls zutreffend)

Geschäftsleitung und Betriebsrat stimmen darin überein, dass vor einer Vereinbarung zur Einführung von Gruppenarbeit Pilotprojekte durchgeführt werden sollen. Die Dauer der Projektphase einschließlich Auswertung beträgt drei Jahre. Ziel dieser Vereinbarung ist es, nach Auswertung der Pilotprojekte auf Grundlage der gemachten Erfahrungen eine Betriebsvereinbarung abzuschließen, die die Einführung von Gruppenarbeit in der Firma regelt.

2. Ziele der Gruppenarbeit

Gleichrangige Ziele bei der Durchführung der Projekte sind es,

  • eine verbesserte Wirtschaftlichkeit zu erreichen und
  • die Arbeitssituation der betroffenen Mitarbeiter so zu verbessern, dass die fachlichen Qualifikationsanforderungen, die Handlungsspielräume in der Arbeitsausführung und die Anforderungen den individuellen Voraussetzungen (z. B. Qualifikationen, Einsatzeinschränkungen) sowie den Fähigkeiten der Mitarbeiter möglichst entsprechen und die betriebliche Weiterentwicklung des Einzelnen gefördert wird.
  • Geschäftsleitung und Betriebsrat wirken darauf hin, dass die Anwendung dieser Betriebsvereinbarung bei keinem Mitarbeiter zu Härten führt.

oder: Mit der Einführung von Gruppenarbeit werden gleichrangig unternehmensbezogene und mitarbeiterbezogene Ziele verfolgt: Erhaltung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens, Verbesserung der Qualität und Produktivität, Optimierung der Ablauf- und Aufbauorganisation sowie flexibler Personaleinsatz auf der einen Seite und Erhöhung der Arbeitszufriedenheit und Identifikation mit dem Unternehmen durch Übernahme von Verantwortung und Einbringen von Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz auf der anderen Seite.

oder:

Die Ertragssituation des Unternehmens und die langfristige Sicherung der Arbeitsplätze erzwingen eine flexible Organisationsstruktur, die sich an den Kundenbedürfnissen orientiert und eine schnelle Reaktion auf die Markterfordernisse möglich macht. Das lässt sich erreichen durch Vereinfachung von Abläufen, konsequente Delegation von Entscheidungen und ständige Verbesserung der Arbeitsprozesse. Die Einführung von Gruppenarbeit in unserem Unternehmen hat daher folgende gleichrangige Ziele:

  • verbesserte Kostenstruktur durch höhere Produktivität,
  • höhere Flexibilität durch vereinfachte Arbeitsabläufe und delegierte Entscheidungskompetenzen,
  • verbesserte Qualität durch Ausschöpfung des Innovations- und Problemlösungspotenzials der Gruppenmitglieder,
  • erhöhte Eigenverantwortung und Motivation sowie Identifikation mit dem Unternehmen und dem Produkt,
  • Steigerung der Qualifikation sowie Fach- und Methodenkompetenz durch erweiterte Tätigkeitsfelder,
  • materielle Betei...

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