Für eine Person kann eine Vereinbarung für max. 3 Jahre geschlossen werden. Eine Verlängerung ist möglich.

Das Rahmenübereinkommen ist zum 1.7.2023 in Kraft getreten. Dies ist das früheste Datum, ab dem es Anwendung finden kann. Es wurde vereinbart, dass die Regelung für alle Anträge, die bis zum 30.6.2024 eingehen, rückwirkend vom 1.7.2023 an gilt. Voraussetzung hierfür ist aus deutscher Sicht, dass für die gesamte Zeit in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden.

Anträge, die ab dem 1.7.2024 eingehen, können auch rückwirkend für bis zu 3 Monate gestellt werden. Auch hier unter der Voraussetzung, dass in diesem Zeitraum in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden.

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