Beschäftigung vom 1.7. bis 31.12. | |
mtl. Arbeitsentgelt | 1.900,00 EUR |
Einmalzahlung im November | 1.000,00 EUR |
regelmäßiges mtl. Arbeitsentgelt ([1.900,00 EUR x 6 + 1.000,00 EUR] : 6) | 2.066,67 EUR |
→ kein Anwendungsfall Übergangsbereich | |
Die Umlagen U1 und U2 sind auch im November nur aus dem laufenden Arbeitsentgelt in Höhe von 1.900,00 EUR zu berechnen. Die Insolvenzgeldumlage wird unter Berücksichtigung der Einmalzahlung aus dem Gesamtarbeitsentgelt in Höhe von 2.900,00 EUR berechnet. |
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