(zu 4.3.8 und 4.3.9)

Beschäftigung vom 1.7. bis 31.12.
mtl. Arbeitsentgelt 1.900,00 EUR
Einmalzahlung im November 1.000,00 EUR
regelmäßiges mtl. Arbeitsentgelt ([1.900,00 EUR x 6 + 1.000,00 EUR] : 6) 2.066,67 EUR
→ kein Anwendungsfall Übergangsbereich
Die Umlagen U1 und U2 sind auch im November nur aus dem laufenden Arbeitsentgelt in Höhe von 1.900,00 EUR zu berechnen. Die Insolvenzgeldumlage wird unter Berücksichtigung der Einmalzahlung aus dem Gesamtarbeitsentgelt in Höhe von 2.900,00 EUR berechnet.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge