(zu 4.3.8 und 4.3.9)

Beschäftigung vom 1.7. bis 31.12.
mtl. Arbeitsentgelt 1.900,00 EUR
Weihnachtsgeld im November 300,00 EUR
regelmäßiges mtl. Arbeitsentgelt ([1.900,00 EUR x 6 + 300,00 EUR] : 6) 1.950,00 EUR
→ Anwendungsfall Übergangsbereich
1.7. bis 31.10. und 1.12. bis 31.12.:
BE GSV-Beitrag und BE Arbeitnehmer-Beitragsanteil werden ermittelt aus 1.900,00 EUR
Die Umlagen U1 und U2 werden wie die Beiträge und Insolvenzgeldumlage aus der BE GSV-Beitrag berechnet.
1.11. bis 30.11.:
beitragspflichtige Einnahme (1.900,00 EUR + 300,00 EUR) 2.200,00 EUR
Da sich die Regelungen des Übergangsbereichs im November auf die beitragspflichtigen Einnahmen nicht auswirken, werden die Beiträge sowie die Insolvenzgeldumlage aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt in Höhe von 2.200,00 EUR berechnet. Die Umlagen U1 und U2 werden hingegen lediglich aus dem laufenden Arbeitsentgelt in Höhe von 1.900,00 EUR berechnet.

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