(zu 4.3.5):

Beschäftigung vom 1.7. bis 30.11.
mtl. Arbeitsentgelt 500,00 EUR
Weihnachtsgeld im Dezember
(ursprünglich waren 250,00 EUR vorgesehen)
200,00 EUR
Der Arbeitgeber ist zunächst von einer Beschäftigung bis Ende des Jahres ausgegangen und daher von einem regelmäßigen mtl. Arbeitsentgelt von (500,00 EUR x 6 + 250,00 EUR) : 6 = 541,67 EUR.
→ Anwendungsfall Übergangsbereich
Da nach vorzeitiger Beendigung der Beschäftigung zum 30.11. im Dezember noch Weihnachtsgeld zur Auszahlung kommt, ist die Beitragsberechnung für den Monat November zu berichtigen; die BE GSV-Beitrag und die BE Arbeitnehmer-Beitragsanteil werden aus 700,00 EUR ermittelt.

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