[1] Die Beiträge sind von der Krankenkasse direkt an das zuständige Versorgungswerk zu zahlen.

[2] Die Beitragszahlung wird für jede betreffende Person im Wege von Einzelüberweisungen für jeden Beitragsmonat (Sollmonat) vorgenommen. Als Sollmonat gilt der Kalendermonat, in dem die Auszahlung des Krankengeldes (Buchungstag) vorgenommen wird. Da die Auszahlung des Krankengeldes nicht zwingend in jedem Kalendermonat stattfindet und daher möglicherweise einzelne Kalendermonate ausgelassen werden, ist außerdem der Zeitraum anzugeben, für den die Beiträge gezahlt werden.

[3] Als Verwendungszweck sind anzugeben:

  • Kennung "KG",
  • im unmittelbaren Anschluss daran die 5- bis 17-stellige Mitgliedsnummer im Versorgungswerk (rechtsbündig, ggf. aufgefüllt mit Nullen),
  • Angabe des Sollmonats im Format "MMJJJJ" und
  • taggenaue Angabe des Zeitraums, für den die Beiträge gezahlt werden im Format "TTMMJJJJ bis TTMMJJJJ"

[4] Format:

K G N N N N N N N N N N N N N N N N N   M M J J J J  
T T M M J J J J J   B I S   T T M M J J J J          

[5] Zahlungsavise neben der Überweisung sind nicht vorgesehen.

[6] Die ABV hält auf ihren Internetseiten unter www.abv.de in Form einer downloadbaren Datei eine aktuelle Liste aller Versorgungswerke vor, aus der die jeweils aktuelle Bankverbindung für die Beitragszahlung hervorgeht. Die Inhalte und Darstellungsform sowie das Dateiformat der Liste werden ergänzend zwischen den Vereinbarungspartnern abgestimmt. Änderungen der für die Krankenkassen relevanten Inhalte, insbesondere der Bankverbindungen, teilt die ABV unverzüglich dem GKV-Spitzenverband und den Krankenkassenorganisationen auf Bundesebene per E-Mail mit.

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