3.01

Frage:
Für wen muss gemeldet werden?

Antwort:
Es muss für Versorgungsbezugsempfänger gemeldet werden, die in der gesetzlichen Krankenversicherung Pflicht-, Freiwillig- oder Familien-Versicherte sind.

Für diese muss - und nur für diese kann - gemeldet werden, d. h. die Meldung für andere (privat krankenversicherte Versorgungsbezugsempfänger) ist ausgeschlossen.

3.02

Frage:
Muss auch gemeldet werden, wenn keine Beiträge zu erheben sind?

Antwort:
Es muss für Versorgungsbezugsempfänger gemeldet werden, auf die die Antwort zu 3.01 zutrifft. Die Unterscheidung nach mit oder ohne Beitragserhebung beeinflusst die Meldepflicht und -möglichkeit nicht. Die Meldepflicht besteht unabhängig von der Beitrags(abführungs)pflicht.

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