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Gesundheitsbericht

Kerstin Schneider
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Zusammenfassung

 
Begriff

Der Gesundheitsbericht stellt eine systematische Berichterstattung des Gesundheits- und Krankheitsgeschehens und von Belastungsschwerpunkten im Unternehmen dar und setzt sich aus internen und externen Datenquellen zusammen. Neben betrieblichen Gesundheitsberichten erstellen Krankenkassen Gesundheitsberichte aus Arbeitsunfähigkeitsdaten, i. d. R. nach Alter und Berufsgruppen oder Organisationseinheiten, die in betriebliche Berichte integriert werden.

Der Gesundheitsbericht ist ein Instrument des Betrieblichen Gesundheitsmanagements und unterstützt Entscheidungsträger sowie Experten, zielgerichtete Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung zu ergreifen. Ist ein betriebliches Gesundheitsmanagement oder systematische betriebliche Gesundheitsförderung im Unternehmen etabliert, gibt der Bericht Auskunft über durchgeführte Maßnahmen und deren Evaluation.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Bei der Datenerhebung für den Gesundheitsbericht und die Datenanalyse ist die Einhaltung des Datenschutzes erforderlich (§ 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz).

Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, mitzubestimmen "bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften".

Eine rechtliche Grundlage des Betriebes, bei den Krankenkassen einen Gesundheitsbericht anzufordern, gibt es nicht. Es ist eine freiwillige Leistung, die leider nur im Rahmen von Marketingmaßnahmen gerne angeboten wird. Problematisch ist auch, dass es keinen gemeinsamen Standard zur Zusammenführung der Daten verschiedener Krankenkassen gibt und meist mehrere Krankenkassen in einer Firma vertreten sind.

Im K...

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