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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 [Zustimmung]

1Dem in Berlin am 6. Februar 2006 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kroatien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird zugestimmt. 2Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Art. 2 [Inkrafttreten]

 

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 30 Abs. 2 in Kraft[1] tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

[1] In Kraft getreten 22. Dezember 2006, anzuwenden grundsätzlich ab 1.1.2007.

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