Eine Weltreise, die Geburt des Kindes oder die Pflege Angehöriger oder alter Freundschaften: Es gibt viele denkbare Situationen, in denen ein Mehr an Freizeit vorübergehend einen höheren Stellenwert hat als die monetäre Vergütung. In der Unternehmenspraxis ist zunehmend zu beobachten, dass die Währung Zeit gegenüber der Währung Geld bei den Arbeitnehmern immer mehr an Bedeutung gewonnen hat. Arbeitszeitmodelle werden dieser Entwicklung gerecht. So können die Mitarbeiter gezielt Zeit ansparen oder gewinnbringend anlegen, während die Arbeitszeit insgesamt flexibilisiert wird.

Häufig wird von Arbeitnehmern gerade die Auszahlung von Überstunden oder zusätzlichen Vergütungsbestandteilen als wenig attraktiv empfunden, da durch Lohnsteuer und Sozialabgaben der Auszahlungsbetrag, bei entsprechend ungünstiger individueller Konstellation, durchaus weniger als 50 % des Bruttoentgeltes betragen kann. Arbeitszeitkonten können dazu beitragen, die Bereitschaft der Belegschaft zu Mehrarbeit zu erhöhen, da die Arbeitnehmer in die Lage versetzt werden, die Auszahlung der Guthaben der Arbeitszeitkonten im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber selbst zu steuern und auf die Guthaben attraktive Renditen zu erzielen.

Arbeitszeitkonten, vor allem Langzeit- oder gar Lebensarbeitszeitkonten, bieten dem Unternehmen ein erhebliches Potenzial, attraktive Vergütungssysteme zu gestalten. Nicht ohne Grund nutzen Großunternehmen (u. a. Volkswagen, BMW, Deutsche Bank, Telekom) bereits seit geraumer Zeit Arbeitszeitkontenmodelle. Klein- und Mittelbetriebe haben wegen des hohen Verwaltungsaufwands die Einführung von Arbeitszeitkonten bisher häufig gescheut. Es gibt mittlerweile jedoch Dienstleister, die einen überbetrieblichen Service bieten können.

Bei der Ausgestaltung von Arbeitszeitkonten sind insbesondere die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) und des Mindestlohngesetzes (MiLoG) zu beachten.

  • ArbZG: Die Verteilung der arbeits- oder tarifvertraglichen Arbeitszeit darf nicht dazu führen, dass die arbeitszeitgesetzlichen Bestimmungen über die werktägliche Höchstarbeitszeit im einzuhaltenden Ausgleichszeitraum überschritten werden. Hierdurch ergeben sich Grenzen für die maximale Anzahl an Plusstunden, die Beschäftigte ansammeln dürfen.
  • MiLoG: Für Arbeitnehmende die nur den Mindestlohn erhalten, gilt wegen § 2 Abs. 2 Satz 3 MiLoG, dass die auf dem Arbeitszeitkonto eingestellten Arbeitsstunden monatlich nicht mehr als 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit übersteigen dürfen. Werden darüber hinaus Stunden angesammelt, so müssen diese zwingend am letzten Bankarbeitstag des betroffenen Monats vergütet werden.

3.1 Arten von Arbeitszeitkonten

Auf Arbeitszeitkonten können geleistete Arbeitsstunden angesammelt werden. Sie können entweder als Kapital- oder Zeitkonto geführt werden und als Kurzzeit- oder Langzeitkonto eingerichtet sein. Die zugrundeliegenden Arbeitszeitmodelle lassen sich nach der Art der monetären Vergütung unterscheiden. Dabei stehen dem Arbeitgeber grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • ein direkter monetärer Ausgleich
  • ein Ausgleich über Zeitgutschriften oder Zeitwertkonten.
 
Praxis-Tipp

Kurzzeit- und Langzeitkonten

Bei Kurzzeitkonten, die lediglich der kurzfristigen Glättung von Arbeitsspitzen dienen, wie beispielsweise einer monatsbezogenen Vollzeitarbeit, empfiehlt sich der direkte monetäre Ausgleich. Bei langfristig ausgerichteten Arbeitszeitmodellen wie dem Lebensarbeitszeitkonto sollten Zeitgutschriften gewährt werden. So wird man den Bedürfnissen der Arbeitnehmer gerecht und erzielt eine hohe Motivation und Akzeptanz.

Es gibt zahlreiche sehr unterschiedliche Arbeitszeitmodelle. In der folgenden Übersicht werden die wesentlichen vorgestellt:

  • Jahresarbeitszeit: Grundgedanke dieser Vergütungsform ist es, die Mitarbeiterkapazität und den jährlichen Arbeitsanfall in Einklang zu bringen. Der Mitarbeiter bekommt eine konstante monetäre Vergütung, wobei die Mehr- bzw. Minderarbeit über Zeitkonten ausgeglichen wird.
  • Jobsharing: Ein Arbeitsplatz wird zwischen zwei oder mehreren Arbeitnehmern aufgeteilt. Es ist hier besonders wichtig, dass zwischen den Mitarbeitern keine Abstimmungsprobleme auftreten. Die einzelnen Mitarbeiter verzichten auf einen Teil der monetären Vergütung und gewinnen zusätzliche arbeitsfreie Zeit.
  • Langzeitkonten/Lebensarbeitszeitkonten: Bei dieser Form soll die Flexibilität der gesamten Arbeitszeit erhöht werden. Es können Arbeitsstunden angespart werden, um längere Arbeitspausen unter Beibehaltung des Gehalts zu ermöglichen. Damit ist ein früherer gleitender Übergang in den Ruhestand oder die Finanzierung eines Sabbaticals möglich: Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil des Gehalts bzw. sammelt Plusstunden für eine längere Arbeitspause. Während der Freizeitphase bekommt der Mitarbeiter ein konstantes Gehalt vom Angesparten ausgezahlt.
  • Teilzeitarbeit: Der Mitarbeiter arbeitet weniger als die betriebliche Regelarbeitszeit vorsieht. Aufgrund der verkürzten Arbeitszeit erhält der Mitarbeiter eine geringere Vergütung.
  • Vollzeitarbei...

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