Direktversicherungen sind Kapital-Lebensversicherungen oder fondsgebundene Lebensversicherungen, die der Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) auf das Leben des Arbeitnehmers (Versicherten) abschließt, deren Leistungen im Versicherungsfall aber dem Arbeitnehmer bzw. seinen Hinterbliebenen zustehen (§ 1 Abs. 1 BetrAVG).

 
Achtung

Garantiezins

Der Garantiezins für diese Versicherungen betrug für bis zum Jahresende 2011 abgeschlossene Verträge noch 2,25 Prozent; zum 01.01.2012 wurde er auf 1,75 Prozent und 2016 auf 0,9 Prozent abgesenkt. Aktuell liegt er nach einer Entscheidung des Bundesfinanzministeriums seit Anfang 2022 für Neuverträge bei 0,25 Prozent.

Durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) sind seit 2005 auch Beiträge des Arbeitgebers und Arbeitnehmers (durch Entgeltumwandlung) für eine Direktversicherung steuerfrei.

 
Hinweis

Durchführung der Entgeltumwandlung

Wenn Entgeltansprüche umgewandelt werden, erklärt sich der Arbeitnehmer bereit, auf die sofortige Auszahlung des entstandenen Entgelts zu verzichten. Stattdessen verwendet er es zur Bildung von Anwartschaften für zukünftige Versorgungsleistungen. Diese Umwandlungen des Gehalts, auch als "Lohn- oder Gehaltsverzicht" bezeichnet, können sowohl aus laufendem Entgelt als auch aus Einmalzahlungen erfolgen.

Die Durchführung des Arbeitnehmeranspruchs wird durch eine Vereinbarung geregelt.

Die weiteren Voraussetzungen für die Durchführung der Entgeltumwandlung entnehmen Sie dem BeitragDurchführung der Entgeltumwandlung

Neben der Direktversicherung können auch andere Versicherungsleistungen im Rahmen freiwilliger Vorsorgeleistungen vom Arbeitgeber angeboten bzw. übernommen werden. Dazu zählen:

  • Die Versicherung bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Tod sowie
  • die betriebliche Zusatzkrankenversicherung

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