Die beitragsfreie Familienversicherung[1] ist neben weiteren Voraussetzungen an eine Einkommensgrenze gebunden.[2] Das Gesamteinkommen eines familienversicherten Angehörigen darf regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (2024: 505 EUR; 2023: 485 EUR)[3] nicht überschreiten (allgemeine Einkommensgrenze). Die Einkommensgrenze galt bis zum 30.9.2022 auch für beschäftigte Familienangehörige, die geringfügig entlohnt wurden.[4] Die monatliche Einkommensgrenze entspricht seit dem 1.10.2022 der Geringfügigkeitsgrenze nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 1a SGB IV (2024: 538 EUR; 2023: 520 EUR; besondere Einkommensgrenze). Die Geringfügigkeitsgrenze ist dynamisch und orientiert sich am jeweiligen Mindestlohn.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge