Eine Hausfrau nimmt am 01.04.2021 eine Beschäftigung als Aushilfsverkäuferin gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 1.300 Euro (20 bis 22 Arbeitstage pro Monat) auf. Die Beschäftigung ist von vornherein bis zum 30.06.2021 befristet. Vorbeschäftigungszeiten liegen nicht vor.

Die am 01.04.2021 aufgenommene Beschäftigung ist kurzfristig und daher versicherungsfrei in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie nicht versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung, weil zu ihrem Beginn feststeht, dass die am 01.04.2021 (vor Inkrafttreten der Übergangsregelung am 01.06.2021) geltende Zeitgrenze für kurzfristige Beschäftigungen von längstens drei Monaten bzw. 70 Arbeitstagen nicht überschritten und die Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt wird.

Personengruppenschlüssel: 110
Beitragsgruppenschlüssel: 0  0  0  0

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge