Im Rahmen moderner Arbeitsformen werden in der GDA-Leitlinie "psychische Belastungen" Beispiele genannt:

  • räumliche Mobilität,
  • atypische Arbeitsverhältnisse,
  • diskontinuierliche Berufsverläufe,
  • zeitliche Flexibilisierung sowie
  • eine reduzierte Abgrenzung zwischen Arbeit und Privatleben.

In der Praxis sind dabei insbesondere Arbeitsformen, wie mobiles Arbeiten, Homeoffice, Telearbeit und Workation zu nennen, da diese einen großen Gestaltungsraum zulassen und mit einer höheren Selbstbestimmtheit einhergehen können.

3.1 Mobiles Arbeiten

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beschreibt mobiles Arbeiten folgendermaßen:

"Mobile Arbeit zeichnet sich dadurch aus, dass Arbeitnehmer ihre Arbeit von einem Ort außerhalb der eigentlichen Betriebsstätte erbringen. Mobile Arbeit kann entweder an einem Ort, der vom Arbeitnehmer selbst gewählt wird oder an einem fest mit dem Arbeitgeber vereinbarten Ort (z. B. Homeoffice) erbracht werden. Mobile Arbeit setzt nicht zwingend die Verwendung von Informationstechnologie voraus."[1]

Seit der Einführung des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes zum 18.6.2021 steht dem Betriebsrat, sofern vorhanden, bei der Ausgestaltung von mobiler Arbeit ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG zu.

Hier zeigt sich in der Praxis eine Entgrenzung zu Telearbeitsplätzen, welche in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter § 2 ArbStättV "Begriffsbestimmungen" dargestellt werden:

Zitat

Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ist.

Mobile Arbeit, welche das gelegentliche Arbeiten mit dem Laptop außerhalb der Betriebsstätte oder das Arbeiten von unterwegs aus dem Zug oder vom Flughafen beschreibt, fällt nicht unter den Begriff der Telearbeit und unterliegt nicht der Arbeitsstättenverordnung.[2]

3.2 Homeoffice

"Homeoffice" ist ein übergeordneter Begriff, der für das Arbeiten von zu Hause steht. Allerdings ist auch hier eine Entgrenzung zu sehen. Eher ist es so, dass der Begriff "Homeoffice" üblicherweise für die Arbeit weg vom Büroarbeitsplatz genutzt wird. Der Begriff "Homeoffice" ist gesetzlich nicht definiert.[1]

[1] Homeoffice und mobile Arbeit, verfügbar unter: https://www.verdi.de/themen/arbeit/++co++e06314a2-5daa-11ec-9b3c-001a4a160129 (abgerufen 5.6.2023).

3.3 Workation

Workation setzt sich zusammen aus Work (Arbeit) und Vacation (Urlaub). Hintergrund ist das Bedürfnis, sich an typischen Urlaubsorten aufzuhalten und von dort zu arbeiten.[1]

Somit ist Workation eine Form des mobilen Arbeitens und bietet ebenso Vor- als auch Nachteile. Insbesondere sind alle (sozial-)versicherungs- und steuerrechtlichen Anforderungen beim Arbeiten im Ausland zu berücksichtigen.[2]

[1] Human Resources Manager (2021): 5 Gründe für eine Workation, verfügbar unter: https://www.humanresourcesmanager.de/future-of-work/5-gruende-fuer-eine-workation/.
[2] "Workation" im Ausland: Was Arbeitgeber wissen müssen, Techniker Krankenkasse (2023), verfügbar unter: https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/coronavirus-arbeitgeber/workation-was-arbeitgeber-wissen-muessen-2104310.

3.4 Hybride Arbeitsorte

Hybrides Arbeiten ist eine Mischung aus dem Arbeiten vor Ort im Büro bzw. in den Räumen des Unternehmens und dem mobilen Arbeiten, z. B. von zu Hause. Hier gibt es eine Reihe unterschiedlicher Lösungen. Teilweise werden feste Tage vor Ort und mobil vereinbart bis hin zu völlig freien Konstellationen.[1]

Neue Arbeitsformen wie die beschriebenen bringen die Herausforderung mit sich, nicht im gleichen Maße über den Arbeitgeber gestaltbar zu sein wie das Arbeiten vor Ort im Unternehmen. Um auch hier Verantwortung zu übernehmen und Mitarbeiter dabei zu unterstützen, gesund zu bleiben, stellt die Gefährdungsanalyse eine der stärksten aktiv gestaltbaren Variablen dar. Allerdings sind viele Instrumente der Gefährdungsanalyse "psychischer Belastungen" auf die Arbeit vor Ort ausgerichtet, nicht aber auf das mobile Arbeiten und schon gar nicht auf Workation. Über die einzuhaltende Arbeitsstättenverordnung sind Telearbeitsplätze noch verhältnismäßig nah an den Vor-O...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge