Mit der Bündelung von Vorsorgeanlässen lässt sich das betriebliche Vorsorgeangebot straffen. Gleichzeitig wird es mit der Ausweitung der Wunschvorsorge auf die Beschäftigtengruppen erweitert, die häufig mit psychischen oder Muskel-Skelett-Belastungen vom klassischen "Gefährdungsraster" des Anhangs der ArbMedVV gar nicht erfasst waren. Mit dieser Chance zur vollumfänglichen gesundheitlichen Beratung der Belegschaft bezüglich gesundheitlicher Risiken gewinnt das Unternehmen über die "Vermutungswirkung" der AMR mehr Rechtssicherheit und kann mit den anonymisierten und aggregierten Auswertungen des Betriebsarztes gezielt in erforderliche und zielführende ergonomische und gesundheitsförderliche Maßnahmen investieren (evidenzbasierte Investitionen).

Präventionsmaßnahmen am Arbeitsplatz erhöhen das Arbeitgeberimage und steigern die Arbeitgeberattraktivität. Ganzheitliche Vorsorge leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit und ist somit Grundlage eines nachhaltigen Personalmanagements.

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